Abmelden aus Deutschland
Langzeitreisen mit Kindern – für viele Familien ist das mehr als nur ein Traum. Wer sich entschließt, den Alltag hinter sich zu lassen und mit der Familie auf Weltreise zu gehen, stößt schnell auf ein zentrales Thema: die Schulpflicht. In Deutschland ist sie verbindlich und verlangt nicht nur Bildung, sondern auch den regelmäßigen Besuch einer anerkannten Schule.
Ein möglicher Weg, dieser Pflicht zu entkommen, ist die offizielle Abmeldung aus Deutschland. Mit diesem Schritt entfällt die Schulpflicht, sofern der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt wird. Für reisende Familien ist das häufig der Startpunkt für ein freieres, selbstbestimmteres Leben und Lernen unterwegs.
Wie läuft die Abmeldung konkret ab?
- Zuständig ist das Einwohnermeldeamt des letzten Wohnsitzes.
- Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen – frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem geplanten Ausreisedatum.
- Dabei wird entweder eine konkrete Auslandsadresse angegeben oder „ohne festen Wohnsitz im Ausland“ eingetragen.
- Als Nachweis erhält man eine Abmeldebescheinigung, die für viele behördliche Angelegenheiten notwendig ist.
Was bedeutet das für die Schulpflicht?
Mit dem Verlust des Wohnsitzes in Deutschland endet die gesetzliche Schulpflicht nach deutschem Recht. Die Verantwortung für die Bildung der Kinder liegt dann vollständig bei den Eltern. Wie diese organisiert wird – etwa durch Fernunterricht, Homeschooling oder freie Lernprojekte – ist nun frei wählbar, abhängig von den Gesetzen des jeweiligen Aufenthaltslandes.
Gibt es weiterhin Kindergeld?
In der Regel endet auch der Anspruch auf Kindergeld mit der Abmeldung, da dafür ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich ist.
Eine Ausnahme besteht, wenn weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht – etwa durch selbstständige Tätigkeit oder ein Arbeitsverhältnis mit einem deutschen Arbeitgeber. Auch Tätigkeiten im öffentlichen Dienst im Ausland können den Anspruch erhalten.
Ohne solche Bindungen sollte das Kindergeld proaktiv abgemeldet werden, um Rückforderungen zu vermeiden.
Wie lange darf man sich nach der Abmeldung noch in Deutschland aufhalten?
Grundsätzlich ist ein Aufenthalt von bis zu 183 Tagen pro Jahr möglich, ohne dass Deutschland als steuerlicher Wohnsitz gilt – vorausgesetzt, es besteht kein fester Wohnsitz mehr und der tatsächliche Lebensmittelpunkt liegt im Ausland.
Wird diese Grenze überschritten oder bestehen weiterhin enge Bindungen an Deutschland (z. B. Mietwohnung, Schulbesuch der Kinder), kann das zu einer Einstufung als „faktisch ansässig“ führen – mit möglichen rechtlichen und steuerlichen Folgen.
Die Abmeldung aus Deutschland ist ein bedeutender Schritt, der gut überlegt und vorbereitet sein sollte. Sie ermöglicht es Familien, die Schulpflicht zu verlassen und neue Wege des Lernens und Lebens zu beschreiten – erfordert aber auch Eigenverantwortung, rechtliches Verständnis und Klarheit über die Konsequenzen. Wer sich frühzeitig informiert und strukturiert vorgeht, kann mit ruhigem Gewissen aufbrechen – und Bildung auf ganz eigene Weise gestalten.