Als die Schulpflicht in Deutschland eingeführt wurde, war sie revolutionär — und notwendig. Sie hat Kinder vor Ausbeutung geschützt und ihnen das Recht auf Bildung gesichert. Das war damals gut. Das war damals richtig.
Aber damals gab es kein Internet. Keine KI. Keine Familien, die remote arbeiten und dabei mit ihren Kindern durch die Welt reisen. Und für chronisch kranke Kinder, für Kinder mit Angst vor dem Schulweg, für Kinder, die durch Mobbing verletzt wurden — gab es schlicht keine Alternative. Heute gibt es sie.
Die Arbeitswelt hat sich in den letzten 30 Jahren komplett verändert. Remote Work, globale Teams, ortsunabhängige Karrieren — das ist 2026 längst Alltag. Unternehmen haben sich angepasst. Berufsbilder haben sich verändert.
Die Schule? Null Komma null.
Was die Schulpflicht heute anrichtet:
In ihrer starren Form schadet die Schulpflicht manchmal genau den Kindern, die sie eigentlich schützen soll.
Familien, die beruflich ins Ausland ziehen, werden vom System vor eine unmögliche Wahl gestellt: Entweder die Familie wird auseinandergerissen — oder die Kinder müssen in eine Schule, deren Sprache sie nicht sprechen, weil die nächste deutsche Schule hunderte Kilometer entfernt ist. Kinder mit Angststörungen werden in Klassenzimmer gezwungen, die ihre Symptome täglich verschlimmern. Hochbegabte, die sich langweilen, werden als schwierig abgestempelt — statt gefördert.
Das ist nicht mehr Schutz. Das ist Einschränkung.
Was ich fordere: keine Abschaffung — Modernisierung
Bildung muss für jedes Kind möglich sein — in einem Rahmen, der es schützt und zu seinen Lebensumständen passt. Nicht andersherum: das Kind muss in einen Rahmen passen, der für eine andere Zeit gemacht wurde.
Aber eine Schulpflicht, die nur Präsenzunterricht in einem festen Gebäude als “echte Schule” anerkennt, ignoriert die Realität von Millionen Familien. Sie ignoriert, dass ein Kind, das live von einer zertifizierten Lehrkraft unterrichtet wird — per Zoom, mit echten Mitschüler:innen, nach staatlichem Lehrplan — genauso lernt wie im Klassenzimmer. Vielleicht sogar besser.
Der Bundesgerichtshof hat im Februar 2026 entschieden (Az. III ZR 137/25): Live-Online-Unterricht mit direkter Interaktion — zum Beispiel via Zoom — ist rechtlich wie Präsenzunterricht zu behandeln. Wer Fragen in Echtzeit stellen kann, ist nicht „räumlich getrennt“ im Sinne des Gesetzes. Die Frage, die bleibt: Warum erkennt keine einzige Schulbehörde das bisher an?
Das Werkzeug existiert bereits.
Es heißt Internet. Es heißt Onlineschule. Es heißt: Bildung, die das Kind nicht zwingt, ein System zu ertragen, für das es nicht gemacht wurde.
Wir bei der GRENZENLOS | ONLINESCHULE arbeiten jeden Tag daran, dass Kinder lernen — nicht weil sie müssen, sondern weil sie wollen. Das ist kein Gegensatz zur Schulpflicht. Das ist ihre Weiterentwicklung.
Die Welt hat sich verändert. Es wird Zeit, dass die Gesetzgeber das auch tun.
Stefanie Ueberjahn